Lange Krankheitszeiten deuten immer darauf hin, dass solche Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen. In solchen Fällen müssen die Rehabilitationsträger hinzugezogen werden. Falls nach einem durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement trotzdem eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen sollte, sollten Sie prüfen lassen, ob das betriebliche Eingliederungsmanagement in gesetzmäßiger Weise erfolgt ist. Dabei helfe ich Ihnen gern. Beachten Sie bitte, dass eine Kündigungsschutzklage unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens bei einem Arbeitsgericht eingereicht sein muss. (Eingestellt am 01. 2019) Ergänzung am 08. 2021: Seit dem 10. 06. 2021 gilt: Arbeitnehmer:innen haben bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) das Recht, eine Person ihres Vertrauens nach eigener Wahl hinzuzuziehen. Mehr
11. Dezember 2008
Nur bei einer so gestalteten Unterrichtung kann man von einem Versuch der ordnungsgemäßen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ausgehen. In diesem Fall hatte das Landesarbeitsgericht Frankfurt bemängelt, dass das Einladungsschreiben der Arbeitgeberin zu dem betrieblichen Eingliederungsmanagement keinen Hinweis auf die Notwendigkeit der Hinzuziehung der Rehabilitationsträger enthalten hatte, falls Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen (§ 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX). Unabhängig von der nicht gesetzmäßigen Einladung und Information der Arbeitgeberin sah das Gericht die Kündigung als unwirksam an: tatsächlich hatte es nach der Einladung der Arbeitgeberin 4 Besprechungstermine gegeben. Alle Beteiligten einschließlich der Klägerin seien sich einig gewesen, dass nach dem letzten Gespräch am 30. 11. 2016 das Verfahren über die betriebliche Eingliederung abgeschlossen sei. Doch die Arbeitgeberin hatte zu keinem dieser Termine die Rehabilitationsträger hinzugezogen.
Interessenabwägung stützen. Nachteilig ist das für den Arbeitnehmer und das insbesondere, wenn das BEM anders ausgefallen wäre, so er nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit daran teilgenommen hätte. Meines Wissens gibt es hierzu noch keine Entscheidung eines Arbeitsgerichtes oder des Bundesarbeitsgerichtes. Daher ein paar Überlegungen und Tipps zu diesem Thema: Was ist ein BEM? In § 84 Absatz 2 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ist gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement, so genanntes BEM, anzubieten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer in den zurückliegenden zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. Ziel des BEM ist es, mit dem Arbeitnehmer zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann, welche Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Über die kündigungsschutzrechtliche Relevanz der Durchführung des BEM hat das Bundesarbeitsgericht bereits verschiedentlich entschieden.
Auswirkungen auf krankheitsbedingte Kündigungen Eine krankheitsbedingte Kündigung sollte grundsätzlich das letzte Mittel sein, das unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden kann: Die Gesundheitsprognose ist negativ. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten des Betroffenen beeinträchtigen nachweislich und erheblich die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers. Wird dem betroffenen Beschäftigten jedoch kein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten und kann sich der Arbeitnehmer auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen, kann eine krankheitsbedingte Kündigung bereits deswegen unwirksam sein. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement sind deshalb: eine solide Vertrauensbasis, ein stringentes Datenschutzkonzept und ein professioneller Ablauf! Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement lohnt sich Es gibt gute und triftige Gründe, sich als Unternehmen um ein effizientes Betriebliches Eingliederungsmanagement zu kümmern: Einerseits fördert es die Gesundheit und damit die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, andererseits verhindert es das Ausscheiden von Mitarbeitern.
Darüber hinaus gibt es ein BEM-Team, das aus dem Arbeitgeber oder einem Stellvertreter des Arbeitgebers besteht. Wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist, wird zusätzlich der Betriebsrat beziehungsweise ein Vertreter des Betriebsrats hinzugezogen. Falls es einen Betriebsarzt gibt, sollte dieser auch miteinbezogen werden, wenn der Mitarbeiter dem zustimmt. Bei schwerbehinderten Menschen, sollte außerdem die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden, sofern der Arbeitnehmer dafür sein OK gibt. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten BEM-Rollen für Sie zusammengefasst: Rollen Es sing keine konkreten Rollen für die Durchführung des BEM definiert. Aber: Die folgenden Rollen haben sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen: BEM-Beauftragter: Der BEM-Beauftragte sorgt für die korrekte Durchführung des Verfahrens. Weiterhin ist er die Kontaktperson für die BEM-Verantwortlichen im Unternehmen, die das BEM-Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitenden durchführen. BEM-Verantwortlicher: Der BEM-Verantwortliche hält die Gespräche und schließt Zielvereinbarungen.
Ziele sind die Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann, wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Wichtig ist, dass dem Arbeitnehmer verdeutlicht wird, dass es um die Grundlagen seiner Weiterbeschäftigung geht und dass ein ergebnisoffenes Verfahren geführt werden soll, in das er sich selbst auch mit Vorschlägen einbringen kann. Dem Arbeitnehmer muss ein Hinweis zur Datenerhebung und Datenverwendung erteilt werden. Darin muss klargestellt werden, dass nur Daten erhoben werden, deren Kenntnis erforderlich ist, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement mit dem Ziel der Gesundung und Gesunderhaltung des Arbeitnehmers durchführen zu können. Dem Arbeitnehmer muss erklärt werden, welche Krankheitsdaten erhoben und gespeichert werden und inwieweit sie dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden. Außerdem muss der Arbeitnehmer darauf hingewiesen werden, dass gemäß § 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX die Rehabilitationsträger hinzugezogen werden, sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen.
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